Streik am Flughafen Paris-Charles de Gaulle Anfang Juli, Ryanair-Personal in Spanien Ende Juni, eine Vielzahl von gestrichenen Flügen bei Lufthansa aufgrund von Personalmangel, Anstieg der Fälle von Covid-19... Der Sommer wird nicht einfach für Urlauber in Europa, die sich entschieden haben, diesen Sommer zu fliegen. Daher ist es wichtig, sich einen Überblick über die Rechte von Reisenden zu verschaffen. Bei einem annullierten Flug sollte man nicht vergessen, die Rückerstattung und Entschädigung bei der Fluggesellschaft zu beantragen; bei einem Streik des Personals irgendeiner Fluggesellschaft ist die Rückerstattung des Flugtickets auch hier möglich, aber Vorsicht, nicht, wenn das Flughafenpersonal streikt; Vorsicht auch bei Vermittlern wie Online-Plattformen, die nicht verpflichtet sind, sich um eine anderweitige Beförderung zu kümmern oder den Preis des Flugtickets zu erstatten, wenn der Flug annulliert wird. Und wenn man aus irgendeinem Grund nicht mehr fliegen kann, findet die Rückerstattung nur dann statt, wenn das Flugticket stornierbar und erstattungsfähig ist. Bei Problemen sollte man immer daran denken, sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Auf den Websites stehen Beschwerdeformulare zur Verfügung. Die verschiedenen Rechte von Flugreisenden sind auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Frankreich zu finden
Streik, ein annullierter Flug ... Welche Rechte haben Sie, wenn Sie diesen Sommer fliegen?
Aktualisiert am 28/08/2024
•
von
Tanguy REVAULT
Werbung
Ähnliche Artikel
Werbung