Die Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris 2024 stehen vor der Tür! Sie werden vom 26. Juli bis zum 11. August bzw. vom 28. August bis zum 8. September 2024 stattfinden. Die meisten Sportveranstaltungen werden in Paris und der Region Île-de-France stattfinden, aber auch andere Städte und Gebiete haben die Chance, einige davon auszurichten, z. B. Marseille, Nantes, Saint-Étienne, Châteauroux, Bordeaux und Tahiti.
Das nach wie vor größte Sportereignis der Welt verspricht, viele Menschen in die französische Hauptstadt wie auch in die anderen Austragungsorte zu locken. Nicht weniger als 16 Millionen Touristen werden erwartet, um ihre Athleten zu unterstützen und nebenbei den Charme der französischen Regionen zu entdecken. Für einige Franzosen könnten die Olympischen Spiele 2024 die Anmietung von Touristenunterkünften und die Anreise in die ausgewählten Städte erschweren. Für andere ist es jedoch auch eine gute Gelegenheit , ihr Taschengeld aufzubessern, indem sie ihre Immobilie(n) vermieten. Einige haben bereits damit begonnen, Anzeigen auf den entsprechenden Plattformen zu schalten.
Aber Vorsicht: In diesem Bereich sind Regeln zu beachten, egal ob man Eigentümer, Miteigentümer oder Mieter ist. Und nur weil Paris und Frankreich die Olympischen Spiele ausrichten, ändern sich die Regeln nicht. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Wohnung oder Ihr Haus während der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 zu vermieten.
Olympische Spiele Paris 2024: Die Regeln, die man je nach Status kennen sollte
Da im Sommer 2024 viele Touristen in Frankreich erwartet werden, laufen die Anfragen nach touristischen Mietobjekten auf Hochtouren. Doch welche Regeln sind zu beachten, wenn man seine Wohnung vermieten möchte?
Was Eigentümer wissen müssen
Personen, die Eigentümer ihres Hauptwohnsitzes sind, benötigen keine besonderen Genehmigungen, um ihre Immobilie zu vermieten- während der Olympischen Spiele in Paris 2024 ebenso wie in der übrigen Zeit. Sie haben jedoch bestimmte Verpflichtungen. Die erste ist, dass sie ihr Haus nicht länger als 120 Tage im Jahr vermieten dürfen. Und die Immobilie darf nicht länger als 90 aufeinanderfolgende Tage von ein und demselben Kunden gemietet werden. Eigentümer ihres Hauptwohnsitzes müssen außerdem :
- ImRathaus eine Voranmeldung vornehmen mit dem Ziel, eine Registriernummer zu erhalten, die in den Vermietungsanzeigen erscheint. Andernfalls droht ihnen eine Geldstrafe
- Beim Institut National de la Propriété Industrielle eine SIRET-Nummer erhalten, bei der sie ihre Tätigkeit anmelden müssen. Mit dieser Nummer können sie Steuern und Beiträge im Zusammenhang mit dieser Vermietung entrichten
- Einen speziellen Mietvertrag für diese Vermietung aufsetzen und bei der Ankunft und Abreise der Reisenden eine Bestandsaufnahme durchführen
Für den Fall, dass ein Eigentümer seine Zweitwohnung vermieten möchte, egal ob es sich um eine Wohnung, ein Haus oder ein möbliertes Studio handelt, muss er erneut bestimmte Regeln beachten, insbesondere diejenigen, die für die Vermietung einer möblierten Wohnung für Touristen gelten. Die Immobilie muss mit unverzichtbaren Dingen wie Bettwäsche, Möbeln, einem Gasherd oder einer Kochplatte/einem Backofen und einem Kühlschrank möbliert sein. Darüber hinaus muss er für eine Versicherung sorgen und einen Mietvertrag aufsetzen. Achtung: Die Nichteinhaltung dieser Regeln für die Vermietung einer Zweitwohnung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 € geahndet werden!
Die Vermietung einer Zweitwohnung erfordert eine Anmeldung beim Bürgermeisteramt und bei der Steuerbehörde. Die Vermietung muss kurzfristig sein und darf 90 aufeinanderfolgende Tage an denselben Kunden nicht überschreiten. Die Vermietung kann tage-, wochen- oder monatsweise erfolgen.
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Was Miteigentümer beachten sollten
Eine Person, die eine Wohnung in einem Miteigentum besitzt, sollte sich unbedingt mit der Miteigentumsordnung vertraut machen. Diese kann nämlich festlegen, dass Untervermietung und Saisonvermietung schlichtweg verboten sind. Es wird dann erwähnt, dass das Gebäude "ausschließlich bürgerlichen Zwecken" dient und dass nur langfristige Vermietungen erlaubt sind.
Achtung: Ein Miteigentümer, der seine Immobilie für touristische Zwecke vermietet, obwohl die Miteigentumsordnung dies nicht zulässt, kann von der Hausverwaltung eine Mahnung erhalten. Die Angelegenheit kann sogar vor Gericht gebracht werden!
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Was ist mit den Mietern, die während der Olympischen Spiele untervermieten wollen?
Personen, die eine Wohnung oder eine andere Art von Unterkunft mieten und während der Olympischen Spiele in Paris 2024 untervermieten möchten, sollten wissen, dass Untervermietung grundsätzlich verboten ist. Trotzdem kann ein Vermieter seinem Mieter die Untervermietung gestatten, was jedoch in einer genauen Klausel im Mietvertrag festgehalten werden muss. Wenn dies nicht im Vertrag steht, kann der Mieter eine schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen, um untervermieten zu dürfen.
Es ist gut zu wissen, dass, wenn ein Mieter beschließt, seine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters unterzuvermieten, der Vermieter den Mietvertrag kündigen und den Mieter ausweisen kann.
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Olympische Spiele in Paris 2024: Wie hoch sollte die Miete angesetzt werden?
DieMietpreisbindung gilt nicht für touristische Vermietungen. Ein Eigentümer, der seinen Haupt- oder Zweitwohnsitz während der Olympischen Spiele in Paris 2024 vermieten möchte, kann daher die Miete frei festlegen. Es sei dennoch daran erinnert, dass die Tourismusministerin Olivia Grégoire zur Vermeidung eines irrsinnigen Preisanstiegs die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für die Preise von Saisonvermietungen sowie eine Verpflichtungscharta gewünscht hat, um Touristen über Preise zu informieren, die als zu prohibitiv angesehen werden.
In jedem Fall müssen die von den Eigentümern erzielten Mieten im Jahr 2025 über die folgenden drei Lösungen gemeldet werden:
- In Industrie- und Handelsgewinnen (BIC)
- Im Mikro-BIC-Verfahren
- Im Régime réel
Diese Mieten sind auch Gegenstand von Beiträgen, wenn der Betrag 23 000 € übersteigt.
Mieter, die die Erlaubnis ihres Vermieters haben, ihre Wohnung während der Olympischen Spiele 2024 unterzuvermieten, dürfen nicht mehr verlangen als die Miete, die sie jeden Monat zahlen.
Wie geht man vor, wenn man seine Wohnung untervermieten möchte?
Personen, die während der Olympischen Sommerspiele 2024 aus ihrer Wohnung ausziehen möchten oder einen Zweitwohnsitz frei haben, können auf den allgemein bekannten Online-Vermietungsplattformen und -Websites Anzeigen aufgeben. Da sie in einer Stadt leben, die Austragungsort für die Olympischen Spiele ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie einen Abnehmer finden.
Auch Hotels und Campingplätze werden wahrscheinlich überrannt werden. Alle, die in diesem Sommer in Frankreich Urlaub machen wollen, sollten sich gut organisieren und vorausschauend planen.
Wichtiger Hinweis: Personen, die unentgeltlich untergebracht sind, eine Sozialwohnung oder ein Studentenwohnheim mieten, dürfen nicht untervermieten. Sollten sie sich dennoch dazu entschließen, drohen ihnen die Kündigung des Mietvertrags und eine Geldstrafe.
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