Die Fédération Française de Naturisme ist verärgert über die Absage der Cyclonudiste-Demonstration, die am 13. September in der Hauptstadt stattfinden sollte. Sie beschuldigt insbesondere den Präfekten Lallement, die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit mit Füßen getreten zu haben, als er die Cyclonue am Vortag um 11:30 Uhr mit der Begründung des Artikels 222-32 "sexuelle Exhibition" verboten hatte. Der französische Naturistenverband versuchte zwar, am Samstag, den 12. September um 16:30 Uhr ein Reféré Liberté einzureichen, um das Verbot aufheben zu lassen, doch dieses wurde erst am Montagmorgen, den 14. September registriert... Die Cyclonue von Rennes durfte am selben Tag in der bretonischen Stadt stattfinden Die Fédération Française de Naturisme und die Association pour la Promotion du Naturisme En Liberté haben am 14. August eine Beschwerde eingereicht, nachdem die TA die Klage wegen Überschreitung der Befugnisse nach dem Verbot des World Naked Bike Ride France am 8. September 2019 durch den Präfekten Lallement abgewiesen hatte. Die beiden Organisationen stützen sich insbesondere auf die Tatsache, dass es seit Oktober 1989 keinen Gesetzestext gibt, der einfache Nacktheit verbietet. Die Angelegenheit bleibt also spannend und man kann auf die Motivation der Fédération Française de Naturisme zählen, damit ihre Veranstaltungen politischer und fordernder Natur, die sich der Nacktheit als Ausdrucksmittel bedienen, auch in Zukunft stattfinden können! Zu diesem Thema erstellt Le Petit Futé einen Naturismus-Führer, dessen nächste Ausgabe im nächsten Frühjahr erscheinen wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Fédération Française de Naturisme