CONSEIL DES PRUD'HOMMES
Das Arbeitsgericht setzt sich aus gewählten Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen und ist zuständig für die Beilegung individueller Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (oder Auszubildenden) im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag (oder Ausbildungsvertrag), unabhängig davon, ob dieser noch nicht zustande gekommen ist (Einstellungsverfahren), sich in der Durchführung befindet oder aufgelöst wurde (Kündigung, Entlassung, ...). Diese Zuständigkeit wird unabhängig von der Höhe des Anspruchs oder der Funktion des Arbeitnehmers anerkannt. In seiner Rolle kann der Conseil des Prud'hommes alle Maßnahmen anordnen, die notwendig sind, um einen Schaden zu verhindern oder eine offensichtlich rechtswidrige Störung zu beenden. In diesen Fällen müssen sich die Betroffenen an das Verwaltungsgericht wenden.
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Meinungen der Mitglieder zu CONSEIL DES PRUD'HOMMES
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