CONSULAT GÉNÉRAL DE FRANCE À SYDNEY
Das Konsulat kann Ihnen Bescheinigungen über den Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Reisepässen, Personalausweisen oder Führerscheinen ausstellen. Es kann Ihnen auch einen Passierschein ausstellen, der Ihre einzige Rückkehr nach Frankreich ermöglicht, oder Ihnen einen neuen Reisepass ausstellen.
Bei finanziellen Schwierigkeiten kann der Konsul Ihnen sagen, wie Sie am besten erreichen können, dass Angehörige Ihnen schnell den benötigten Geldbetrag zukommen lassen.
Im Falle einer Festnahme oder Inhaftierung können Sie beantragen, dass das Konsulat informiert wird. Der Konsul kann den örtlichen Behörden mitteilen, dass Sie unter dem konsularischen Schutz Frankreichs stehen, und sich nach dem Grund für Ihre Verhaftung erkundigen.
Im Krankheitsfall kann das Konsulat Sie mit einem von ihm zugelassenen Arzt in Verbindung bringen.
Im Falle eines schweren Unfalls kann das Konsulat Ihre Familie benachrichtigen und mit ihr die zu ergreifenden Maßnahmen besprechen. Im Todesfall setzt sich das Konsulat mit der Familie in Verbindung, um sie zu benachrichtigen und sie bei den gesetzlichen Formalitäten für die Rückführung oder Beisetzung der sterblichen Überreste oder der Asche zu beraten. Die Kosten werden entweder von der Familie oder vom Versicherungsträger des Verstorbenen übernommen.
Bei verschiedenen Schwierigkeiten mit den örtlichen Behörden oder Privatpersonen kann das Konsulat Sie beraten und Ihnen nützliche Adressen vermitteln (örtliche Behörden, Anwälte, Dolmetscher usw.).
Wussten Sie schon? Diese Stellungnahme wurde von unseren professionellen Autoren verfasst.
Buchen Sie die besten Aktivitäten mit Get Your Guide
Meinungen der Mitglieder zu CONSULAT GÉNÉRAL DE FRANCE À SYDNEY
Die nachstehenden Bewertungen und Meinungen geben die subjektiven Meinungen der Mitglieder wieder und nicht die Meinung von Le Petit Futé.