OBJETS TROUVÉS
Wer einen verlorenen Gegenstand wiederfindet, muss dem Finder 10 % des Wertes als Belohnung aushändigen. Außerdem muss der Finder eine Aufbewahrungsgebühr von 3 % des Wertes zahlen. Jeder, der einen Fundgegenstand zurückbringt, hat das Recht, ihn nach einem Jahr und einem Tag zurückzubekommen, wenn der Eigentümer den Gegenstand mit einem Wert von weniger als 250 CHF nicht abgeholt hat, und nach fünf Jahren und einem Tag bei Gegenständen mit einem Wert von mehr als 250 CHF. Für Fundgegenstände, die innerhalb der Frist nicht abgeholt wurden, organisiert die Stadt Lausanne einmal alle zwei Jahre eine Auktion.
Wussten Sie schon? Diese Stellungnahme wurde von unseren professionellen Autoren verfasst.
Meinungen der Mitglieder zu OBJETS TROUVÉS
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