INSTALLER UNE BORNE DE RECHARGE DANS MA COPROPRIÉTÉ - ENEDIS BOURGOGNE
Immer mehr Autofahrer entscheiden sich für ein Elektroauto, um ihre Fahrten zu sichern. Heute werden fast 90 % dieser Fahrzeuge zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgeladen (Quelle: France Stratégie), und fast jeder zweite Haushalt wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Sobald sich die Frage nach der Installation einer Ladestation in einem Gebäude stellt, ist es sinnvoll, über eine eher kollektive als individuelle Lösung nachzudenken und über eine Lösung, die ausbaufähig ist. Dies ist eine Möglichkeit, die Installationskosten zu senken und sich auf die Zukunft vorzubereiten. Es ist auch eine Gelegenheit, die Immobilie beim Verkauf oder bei der Vermietung aufzuwerten.
Enedis engagiert sich, um den Aufschwung der Elektromobilität in Gebäuden zu begleiten: Enedis erleichtert die Einführung aller Ladeinfrastrukturen, indem sie deren Anschluss, die Stromzufuhr sowie die Zählung der verteilten Energie gewährleistet, und zwar unabhängig von der gewählten Installationslösung. Heute haben Miteigentümergemeinschaften und Vermieter die Möglichkeit, auf zwei kollektive Lösungen zurückzugreifen, um ihre Parkplätze mit Ladepunkten auszustatten. Als Akteur des öffentlichen Dienstes begleitet Enedis alle Schritte.
Wenn der Antragsteller Mieter ist, muss er seinen Vermieter per Einschreiben mit Rückschein um eine vorherige Genehmigung bitten und der Hausverwaltung eine Kopie des Schreibens mit genauen Angaben zu den geplanten Arbeiten übermitteln.
- Wenn der Eigentümer zustimmt, muss er innerhalb von drei Monaten mitteilen, dass die Arbeiten auf die Tagesordnung der Generalversammlung gesetzt werden,
- Wenn der Eigentümer dies ablehnt, kann der Mieter den Eigentümer im Rahmen seines Rechts auf Übernahme auffordern, seinen Antrag zu bearbeiten.
Wenn der Antragsteller Eigentümer ist, muss er seinen Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung der Generalversammlung per Einschreiben mit Rückschein an den Verwalter weiterleiten. Der Antragsteller muss seinem Antrag auf Aufnahme in die Generalversammlung eine detaillierte Beschreibung der geplanten Arbeiten mit einem Plan oder einer Skizze beifügen. Es ist auch empfehlenswert, Kostenvoranschläge von Installateuren beizufügen, damit die Miteigentümer die Kosten der Arbeiten einschätzen können.
Sich weiterbilden, bevor man sich entscheidet. Der Verband Bourgogne-Franche-Comté Mobilité Électrique, BFC ME, bietet kostenlose zweistündige Schulungen an, in denen die verschiedenen Akteure der Elektromobilität und die Bandbreite der vorhandenen Lösungen vorgestellt werden. Als vertrauenswürdiger Dritter bietet der Verband Antworten auf die Fragen von Hausverwaltungen, Sozialvermietern, Eigentümergemeinschaften oder auch Eigentümern selbst, sofern 10 Personen zusammenkommen, und zwar in Form von Präsenz- oder Fernunterricht.
Die Schritte zur Installation einer elektrischen Ladestation in einer Eigentümergemeinschaft
schritt1: Eine Privatperson in einem Mehrfamilienhaus möchte ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kaufen und eine Ladestation in seinem Parkhaus haben. Er kontaktiert seinen Syndikus/Vermieter, um seinen Bedarf zu äußern, der dann einen kollektiven Prozess zur Installation von konformen und entwicklungsfähigen Ladestationen bei den Bewohnern des Gebäudes (Eigentümer oder Mieter) einleitet.
-2.Schritt: Der Syndikus/Vermieter wird von Enedis im Vorfeld seines Projekts begleitet. Enedis bietet eine Vorbesichtigung vor Ort mit dem Syndikus/Vermieter, dem Syndikatsrat und Elektrikern/Planungsbüros an. Der Verwalter/Vermieter oder sein Vertreter formalisiert den Anschlussantrag auf dem Portal Enedis.fr
-3.Schritt: Die Bestätigung der von der Eigentümergemeinschaft gewählten Lösung durch die Hauptversammlung nach Vorlage der Kostenvoranschläge der Akteure (Elektriker/Studienbüro, Enedis...), die den verschiedenen in Betracht gezogenen Lösungen entsprechen.
-4.
2 übliche Ladestufen mit einphasigem 230 V-Anschluss:
- Steckdose für Elektrofahrzeuge = 3,7 kVA für gelegentliches Aufladen
- Ladestation für Elektrofahrzeuge = 7,4 kVA erste Ladestufe für das Aufladen über Nacht
Eine Installation ohne Kosten für die Genossenschaft. Neben den privaten Akteuren, die in der Lage sind, Ladestationen zu installieren, ermöglicht ein im September 2022 erschienenes und im Februar 2023 in Kraft getretenes Dekret Enedis oder dem lokalen Netzbetreiber, die Arbeiten zur Installation der erforderlichen Infrastruktur für aufladbare Fahrzeuge über horizontale Säulen durchzuführen, sofern die Stellplätze zugewiesen sind, sei es im Freien, im Untergeschoss oder in Boxen. Die Kosten für die Arbeiten werden vom Betreiber, in den meisten Fällen Enedis, finanziert und fallen nicht auf die Eigentümergemeinschaft zurück. Den Eigentümern wird der von Enedis zu tragende Anteil der Arbeiten individuell in Rechnung gestellt, wenn sie den Wunsch äußern, nur die Ladeeinrichtungen zu nutzen. Der Eigentümer wählt dann seinen Anbieter und den Installateur der Ladestation aus. Von den ersten Schritten bis zur Nutzung der Ladestationen, einschließlich des Entscheidungsprozesses innerhalb der Eigentümergemeinschaft, dauert es zwischen sechs Monaten und einem Jahr.
Weitere Informationen: www.enedis.fr/installer-une-borne-de-recharge-dans-ma-copropriete-pour-ma-voiture-electrique
Wussten Sie schon? Diese Stellungnahme wurde von unseren professionellen Autoren verfasst.
Meinungen der Mitglieder zu INSTALLER UNE BORNE DE RECHARGE DANS MA COPROPRIÉTÉ - ENEDIS BOURGOGNE
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