Einführung

Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, um Ihre Urlaubsansprüche geltend zu machen oder finanzielle Unterstützung zu beantragen: Egal, an welche Stellen Sie sich wenden könnten, es gibt Belege, die Sie einreichen müssen, ein nicht erweiterbares Gesamtbudget und Termine, die Sie einhalten müssen. Die Fristen werden oft auf den Websites oder telefonisch bekannt gegeben. Sein Budget festlegen, seine Rechte kennen und so weit wie möglich vorausplanen - das sind die Schlüsselwörter für den Urlaub von Behindertenreisenden. Der Petit Futé gibt Ihnen die Adressen der öffentlichen Einrichtungen, die Finanzhilfen gewähren und Ihnen bei der Organisation und Finanzierung Ihres Urlaubs behilflich sein können. Auch private Einrichtungen können die öffentliche Finanzierung ergänzen. Die Notwendigkeit, bei bestimmten Behinderungen begleitet zu werden, führt oft zu Mehrkosten: Hier finden Sie verschiedene Organisationen, bei denen Sie einen finanziellen Ausgleich für diese Mehrkosten beantragen können.

Les dispositifs publics

Maisons départementales des personnes handicapées (MDPH)
Unabhängig davon, ob Sie die Leistung zum Ausgleich von Behinderungen (PCH) oder die Erziehungszulage für behinderte Kinder (AEEH) erhalten oder nicht, zögern Sie nicht, sich an Ihr Maison départementale des personnes handicapées (MDPH) zu wenden.

Empfänger von PCH oder AEEH

Sie können im Rahmen des personalisierten Plans Ihrer Bewertung (Teilbereich menschliche Hilfen) die Zeit der Anwesenheit einer Drittperson auf Ihre Urlaubszeit anrechnen lassen. Dasselbe gilt für Transportkosten: Sie können diese antizipieren und in den Teil "Transportbedingte Mehrkosten" einbeziehen. Im Abschnitt "Außergewöhnliche Kosten und besondere Belastungen" können Sie auch alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Urlaub angeben, die Sie identifizieren können. Wenn Sie AEEH (Kinder und Jugendliche) beziehen, können Sie eine Neubewertung Ihres AEEH-Zuschlags beantragen.

Kein Empfänger einer Leistung oder Zulage

Jedes MDPH verfügt normalerweise über einen Fonds für den Ausgleich von Behinderungen auf Departement-Ebene, der die behinderungsbedingten Mehrkosten ganz oder teilweise übernehmen soll. Um ihn zu beantragen, müssen Sie ein Schreiben an Ihre MDPH richten und Ihr Urlaubsvorhaben genau beschreiben (insbesondere zwischen Kosten und Mehrkosten unterscheiden). Achten Sie auf die Bearbeitungszeit des Antrags: Kümmern Sie sich rechtzeitig darum!

Kindergeldkassen (CAF)
Leistungsempfänger, die mindestens ein Kind im Alter zwischen 2 und 18 Jahren zu versorgen haben, können sich an ihre CAF wenden. Sie können für Minderjährige manchmal im Rahmen der Freizeithilfe tätig werden, um einen Tagesbetrag zuzuteilen. Achtung, denn es sind bestimmte Bedingungen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf den Familienquotienten.
Auskünfte: www.caf.fr oder wenden Sie sich an Ihren CAF-Berater

VACAF
Dies ist eine Einrichtung, die geschaffen wurde, um Familien zu helfen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Ferien haben: Es handelt sich um Ferienzentren mit Gütesiegel, die Familien zu Vorzugspreisen aufnehmen. Nehmen Sie vor der Buchung Kontakt mit der Unterkunft auf, um genauere Informationen über die Beschaffenheit des Ortes zu erhalten, da die Website auch auf unzugängliche Orte verweist.
Auskünfte: www.vacaf.org

Caisses centrales d'activités sociales (CCAS)
Die CCAS können bei der Suche nach außergewöhnlicher Hilfe im Zusammenhang mit der Organisation eines Urlaubs um Hilfe gebeten werden: Sie können das Recht auf Zugang zu allem für alle, auf Familienerholung oder den Begriff der behinderungsbedingten Mehrkosten geltend machen.
Auskunft: www.unccas.org

Caisses primaires d'assurance maladie (CPAM)
Die CPAM verfügen über Sozialdienste, die Sie in Anwendung des Gesetzes vom 11. Februar 2005 und insbesondere im Rahmen der Übernahme eventueller Kosten für angepasste Transporte beantragen können.
Auskunft: www.ameli.fr

Gebietskörperschaften, Regionalräte (CR) und Departementsräte (CD) verfügen über Sozialdienste, bei denen Sie Ihren Bedarf an finanzieller Unterstützung im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt geltend machen können. Sozialarbeiter/innen oder Berater/innen für Sozial- und Familienökonomie werden Ihnen zuhören und gemeinsam mit Ihnen über die Zulässigkeit Ihres Antrags entscheiden.

Aides aux projets vacances (APV)
Die Agence nationale des chèques vacances (ANCV) unterstützt in Partnerschaft mit der Association des paralysés de France (Verband der Gelähmten Frankreichs) die Urlaubsreise von Menschen mit motorischen Behinderungen, die über geringe Mittel verfügen. Die ANCV sollte jedoch nicht die einzige Stelle sein, die um Unterstützung ersucht: Bezüglich der möglichen Mehrkosten für eine Begleitperson während des Aufenthalts ist es zwingend erforderlich, auch die MDPH zu ersuchen, entweder für PCH-Empfänger oder, für andere, den Fonds départemental de compensation (Ausgleichsfonds des Departements). Auch andere gemeinsame oder private Dienstleistungsorganisationen können kontaktiert werden: Richten Sie die Unterlagen an die für Sie zuständige APF-Struktur (Delegation, SAVS, Heim...), die sie zur Weiterleitung an eine Kommission weiterleitet. Die APF-Struktur wird Ihr bevorzugter Ansprechpartner sein; Anträge, die direkt bei der Zentrale eingehen, werden nicht bearbeitet!

Alle Personen mit einer motorischen oder mehrfachen Behinderung ohne Altersbeschränkung, die in Frankreich wohnen, in den Urlaub fahren möchten und ein geringes Einkommen nachweisen können, könnendiese Hilfen in Anspruch nehmen. Ein und dieselbe Person kann im selben Jahr mehrere finanzielle Hilfen beantragen, bis zu einer Obergrenze von 35 Urlaubstagen, die in diesem Jahr zusammengerechnet werden.

Les dispositifs privés

Zusätzlich zu den staatlichen Finanzierungsmechanismen können Sie sich auch an private Organisationen und/oder Instanzen wenden.

Betriebsräte

Einige Betriebsräte stellen ihren Mitarbeitern und/oder deren Angehörigen im Urlaubsbudget eine Haushaltslinie zur Verfügung, die den behinderungsbedingten Mehrkosten gewidmet ist. Sie können sie auch um eine Zuwendung in Form von Urlaubsschecks bitten, natürlich nur, wenn sie ANCV-konventioniert sind.

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Einige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit verfügen für ihre Mitglieder über eine soziale Haushaltslinie, aus der Anträge auf außergewöhnliche Beihilfen beglichen werden können: Wenden Sie sich an die Mitgliederabteilung Ihres Vereins und beschreiben Sie Ihr Urlaubsvorhaben genau.

Wohltätigkeitsorganisationen
Einige Organisationen können Ihr Urlaubsprojekt manchmal finanziell unterstützen oder Ihnen ein Projekt vorschlagen, das Ihr Budget nicht übersteigt. Hier finden Sie einige Möglichkeiten. Achten Sie jedoch darauf, sich über die Termine der Kommissionen zu informieren, die die Beihilfen oder Aufenthalte vergeben
Union nationale des associations laïques gestionnaires (UNALG): www.unalg.org
Secours populaire: www.secourspopulaire.fr
Secours catholique:www.secours-catholique.org
Solidarité laïque: www.solidarite-laique.asso.fr
Jeunesse en plein air: www.jpa.asso.fr